Sozialpädagogische Familienhilfe

Mit unseren Ambulanten Erziehungshilfen leisten wir Beratung und praktische Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen familiären Lebensumständen, Konfliktsituationen und Krisen. Eine sorgeberechtigte Person hat gesetzlichen Anspruch auf diese Art von Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Gemeinsam mit den Hilfesuchenden entwickeln wir individuelle Lösungswege und unterstützen bei der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, der Schule und anderen Behörden.

Hilfearten

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31SGB VIII)

Unsere Sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet aufsuchend mit der gesamten Familie vor Ort und dem sozialen Umfeld. Dabei leisten wir Beratung, Begleitung und Anleitung zu folgenden Themen:

  • Erziehungsfragen
  • Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsplatzprobleme
  • Konfliktregulierung
  • Alltagsstruktur und Klärung der Aufgabenverteilung in der Familie
  • Schuldenregulierung
  • Wohnungsprobleme
Erziehungsbeistandschaft und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§§ 30, 35 SGB VIII)

Kindern und Jugendlichen, die besondere Probleme in ihrer Entwicklung, in der Familie, in der Schule oder Ausbildung haben, die Drogen konsumieren, in schwierigen Cliquen sind oder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, stellen wir einen Erziehungsbeistand zur Seite. Dieser unterstützt die Eltern und das Kind oder den Jugendlichen zu folgenden Themen:

  • Persönliche, soziale und emotionale Entwicklung
  • Erhalt der familiären Beziehungen
  • Hausaufgabenhilfe
  • Freizeitarbeit
  • Beratung der Eltern bei der Erziehung des Kindes/Jugendlichen
Schulintegration für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (gem.§ 35a SGB VIII)

Die ambulante Eingliederungshilfe/Schulintegration unterstützt, berät und begleitet junge Menschen (und ggf. ihre Familien), die an einer diagnostizierten Beeinträchtigung des seelischen Befindens leiden und bei denen aus diesem Grunde die familiäre, soziale, vorschulische, schulische und beruflichen Integration gefährdet oder beeinträchtigt ist. Die intensive Einzelarbeit setzt an den Ressourcen der Kinder und Jugendlichen, deren Familien und denen des sozialen Umfeldes an. Unsere Einzelbetreuer erbringen u.a. folgende Leistungen:

  • Übernahme pflegeunterstützender Hilfen
  • Assistenz/Hilfestellung im Unterricht/in der Ausbildung
  • Hilfe bei der Kommunikation
  • Strukturelle Unterstützung bei der Umsetzung von Übungen
  • Unterstützung bei der sozialen Teilhabe
  • Förderung des Selbstwertgefühls und der Selbständigkeit
Hilfe für Jugendliche und junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Hilfe für junge Volljährige können Jugendliche erhalten, die 18 aber noch nicht 27 Jahre alt sind und die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. In der Regel erfolgt die Hilfegewährung durch das Jugendamt nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, nur in begründeten Ausnahmefällen darüber hinaus. Unsere Sozialpädagogen helfen zu folgenden Themen:

  • Beziehen einer eigenen Wohnung und Organisieren des Haushaltes
  • Erreichen der materielle Absicherung
  • Schuldenregulierung, Konfliktregulierung
  • Ausbildungs- und Arbeitsplatzprobleme